Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis (auch Schanklizenz oder Ausschankgenehmigung) ist je nach Bundesland erforderlich, um eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben. Einige Länder verlangen nur eine Gaststättenanzeige, andere die volle Erlaubnis. Sie beantragen die Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.

Ihre Gaststättenerlaubnis, Schritt für Schritt

Vom IHK-Unterrichtungsnachweis bis zur Grundrissprüfung beim Ordnungsamt führt dieser Leitfaden Sie durch alle 8 Schritte und alle Unterlagen, die Ihr Antrag benötigt.

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Regelung nach Bundesland

Anzeigeverfahren (Gaststättenanzeige statt Erlaubnis): Brandenburg, Thüringen, Saarland, Sachsen, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen (nur Alkoholausschank) und Baden-Württemberg (seit Januar 2026). Eine Zuverlässigkeitsprüfung für den Alkoholausschank ist weiterhin erforderlich.

Volle Erlaubnis erforderlich: Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Erlaubnis ist an die Person des Betreibers und die Betriebsräume gebunden.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit: Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Gaststättenunterrichtung: Nachweis der Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften (ersetzt durch Fachkundeprüfung bei bestimmten Berufsqualifikationen)
  • Betriebsräume: Einhaltung der baulichen, hygienischen und brandschutztechnischen Anforderungen
  • Keine Steuerrückstände: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O, max. 3 Monate alt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der IHK-Gaststättenunterrichtung oder gleichwertige Qualifikation
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Betriebsräume
  • Grundrissplan der Räumlichkeiten mit Flächenberechnung
  • Nachweis der Lebensmittelhygieneschulung nach IfSG § 43 (Gesundheitszeugnis)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag

Verfahren und Kosten

  • Antrag beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt
  • Bearbeitungsdauer: ca. 4–8 Wochen
  • Gebühren variieren je nach Gemeinde und Betriebsart: Berlin ca. 200 €, München ca. 300–500 €, kleinere Städte ab ca. 100 €
  • IHK-Gaststättenunterrichtung: ca. 80–150 €
  • Führungszeugnis: 13 €
  • Gewerbezentralregisterauszug: 13 €
  • Bei Neubau oder wesentlicher Änderung der Betriebsräume ist zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich
  • Vorläufige Erlaubnis (Gestattung) kann für befristete Veranstaltungen erteilt werden

Betriebspflichten

  • Preisaushang: Pflicht zur sichtbaren Preisanzeige für Speisen und Getränke gemäß Preisangabenverordnung
  • Jugendschutz: Einhaltung des Jugendschutzgesetzes — Alkoholausschank an Minderjährige verboten, Aushang erforderlich
  • Sperrzeit: Beachtung der landesrechtlichen Sperrzeitregelungen (variiert je nach Bundesland, z.B. Bayern 5:00–6:00 Uhr)
  • Hygienevorschriften: Einhaltung der HACCP-Richtlinien und regelmäßige Kontrollen durch das Gesundheitsamt
  • Nichtraucherschutz: Rauchverbote nach Landesgesetz, Raucherräume nur unter bestimmten Auflagen

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Gaststättenerlaubnis?
Die Gebühren variieren je nach Gemeinde: In Berlin ca. 200 €, in München ca. 300–500 €, in kleineren Städten ab ca. 100 €. Hinzu kommen Kosten für Führungszeugnis (13 €), Gewerbezentralregisterauszug (13 €) und IHK-Unterrichtung (80–150 €).
Wie lange dauert die Beantragung einer Schanklizenz?
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei vollständiger Antragstellung und frühzeitiger Vorabstimmung mit dem Ordnungsamt kann es schneller gehen.
Brauche ich eine Schanklizenz oder reicht eine Gewerbeanmeldung?
In neun Bundesländern (Brandenburg, Thüringen, Saarland, Sachsen, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Baden-Württemberg) reicht eine Gaststättenanzeige. In den übrigen sieben Bundesländern ist eine volle Gaststättenerlaubnis (Schanklizenz) nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Gaststättenerlaubnis und Schankerlaubnis?
Die Begriffe Gaststättenerlaubnis, Schanklizenz, Schankerlaubnis, Ausschankgenehmigung und Gaststättenkonzession bezeichnen im Wesentlichen dasselbe: die behördliche Genehmigung zum Ausschank alkoholischer Getränke in einer Gaststätte.

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