Foodtruck / Imbisswagen - Reisegewerbekarte und Stellplatzgenehmigung
Der Betrieb eines Foodtrucks oder Imbisswagens in Deutschland erfordert in der Regel eine Reisegewerbekarte, wenn Sie an wechselnden Standorten ohne feste Niederlassung verkaufen. Die Reisegewerbekarte wird einmalig ausgestellt, gilt bundesweit und ist an Ihre Person gebunden. Wer länger als sechs Wochen an einem festen Standort verkauft, benötigt stattdessen eine reguläre Gewerbeanmeldung.
Für jeden Standort auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbehörde oder Gemeinde erforderlich. Außerdem brauchen Sie eine Registrierung als Lebensmittelunternehmen beim Veterinäramt, ein Hygienekonzept und die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften nach EU-Verordnung 852/2004. Bei Speisenzubereitung im Fahrzeug muss dieses Gewerbeküchen-Standards erfüllen. Manche Gemeinden verlangen zusätzlich Nachweise zur Abfallentsorgung und zum Lärmschutz.
Voraussetzungen
- Reisegewerbekarte nach § 55 GewO (oder Gaststättenerlaubnis bei festem Standort)
- Registrierung als Lebensmittelunternehmen beim Veterinäramt
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
- Fahrzeug mit Hygieneausstattung gemäß EU-Lebensmittelhygiene-VO
- Stellplatzgenehmigung der jeweiligen Kommune
Verfahren
- Reisegewerbekarte beim Gewerbeamt beantragen
- Lebensmittelregistrierung beim Veterinäramt
- Stellplatzgenehmigungen bei den Kommunen