Beherbergungsstättenanzeige

Hotels, Pensionen, Gästehäuser, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe müssen ihren Betrieb beim Gewerbeamt mit einer Beherbergungsstättenanzeige anmelden. Dies ist Teil der allgemeinen Gewerbeanmeldepflicht. Zusätzlich gelten die Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) für die Gästeregistrierung.

Seit Januar 2025 müssen nur noch ausländische Gäste bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen. Der Betreiber muss die Meldescheine bereitstellen und ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus bestehen Berichtspflichten nach dem Beherbergungsstatistikgesetz: Monatlich sind Gästestatistiken an das Statistische Amt zu melden. Bei Verstößen gegen die Melde- oder Berichtspflichten drohen Bußgelder.

Anforderungen

  • Einhaltung der Beherbergungsstättenverordnung (je nach Bundesland ab 12 Gastbetten)
  • Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung
  • Flucht- und Rettungspläne in jedem Gästezimmer
  • Rauchmelder in allen Gästezimmern und Fluren
  • Meldepflicht: Führung eines Meldebuches für alle Gäste (Bundesmeldegesetz)