Handelsregister-Eintragung
Kaufleute (e.K.), Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ins Handelsregister eintragen lassen. Das Register ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten (Registergerichten) geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über eingetragene Unternehmen enthält.
Für die Eintragung sind notariell beglaubigte Unterlagen erforderlich, die der Notar elektronisch beim Registergericht einreicht. Die Kosten richten sich nach der Rechtsform: etwa 150-300 EUR an Gerichtsgebühren zuzüglich Notarkosten. Einzelkaufleute unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen sind nicht eintragungspflichtig, können sich aber freiwillig registrieren. Die Handelsregistereintragung ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung.
Voraussetzungen
- Notariell beglaubigte Anmeldung
- Gesellschaftsvertrag / Satzung
- Bei GmbH/UG: Nachweis der Stammkapitaleinzahlung (25.000 € GmbH / 1 € UG)
- Geschäftsführerbestellung und Vertretungsberechtigung
Verfahren
- Notarielle Beglaubigung der Anmeldung
- Elektronische Einreichung beim Registergericht
- Gebühren: ca. 150-300 € (Gericht) + Notarkosten
- Bearbeitungsdauer: 1-4 Wochen