Bestattungsunternehmen-Konzession
Wer in Deutschland ein Bestattungsunternehmen gründen will, benötigt eine Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in der regionalen Handwerkskammer, da das Bestattungsgewerbe als handwerksähnlicher Betrieb gilt. Ein Meistertitel oder eine staatliche Prüfung sind nicht vorgeschrieben, die dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wird aber empfohlen.
Wenn Sie eine Leichenkühlkammer in Ihren Geschäftsräumen betreiben möchten, ist eine Genehmigung des Gesundheitsamts erforderlich. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz, das weitere Regelungen zu Transport, Aufbewahrung und Dokumentation von Verstorbenen enthält. Daraus können sich zusätzliche Anzeige- oder Registrierungspflichten ergeben.
Voraussetzungen
- Gewerbeanmeldung
- Sachkundenachweis (Bestatterprüfung oder gleichwertige Qualifikation)
- Geeignete Räumlichkeiten (Aufbahrungsraum, Kühlmöglichkeit)
- Leichenfahrzeug mit Kühlung
- Einhaltung der Friedhofssatzungen
Verfahren
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- Ggf. Genehmigung durch Gesundheitsamt (Hygienevorschriften)
- Gebühren: variabel