Freiberufliche & Rechtsdienstleistungen
7 Genehmigungen in Deutschland
Genehmigungen und Registrierungen für freiberufliche Dienstleister wie Rechtsanwälte, Dolmetscher, Übersetzer, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Sachverständige, Privatdetektive und andere reglementierte Berufe.
Bestattungsunternehmen-Konzession
KommunalWer in Deutschland ein Bestattungsunternehmen gründen will, benötigt eine Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in der regionalen Handwerkskammer, da das Bestattungsgewerbe als handwerksähnlicher Betrieb gilt. Ein Meistertitel oder eine staatliche Prüfung sind nicht vorgeschrieben, die dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wird aber empfohlen.Wenn Sie eine Leichenkühlkammer in Ihren Geschäftsräumen betreiben möchten, ist eine Genehmigung des Gesundheitsamts erforderlich. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz, das weitere Regelungen zu Transport, Aufbewahrung und Dokumentation von Verstorbenen enthält. Daraus können sich zusätzliche Anzeige- oder Registrierungspflichten ergeben.
Ausgestellt von: Gewerbeamt / Gesundheitsamt
Maklererlaubnis nach § 34c GewO
KommunalWer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Seit einer Gesetzesänderung 2018 gilt dies auch für Wohnimmobilienverwalter.Der Antrag wird beim zuständigen Gewerbeamt oder in manchen Bundesländern bei der IHK gestellt. Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit anhand von Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug sowie die geordneten Vermögensverhältnisse über eine Kreditauskunft. Die Kosten liegen üblicherweise im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Erlaubnis gilt bundesweit. Erlaubnisinhaber müssen die Aufzeichnungs- und Rechnungslegungspflichten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einhalten.
Ausgestellt von: Gewerbeamt / IHK
Wohnimmobilienverwalter-Erlaubnis § 34c GewO
KommunalSeit 2018 benötigt jeder, der gewerbsmäßig Wohnimmobilien für Dritte verwaltet, eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Dies umfasst WEG-Verwalter und Mietverwalter, die im Auftrag von Eigentümern tätig sind.Der Antrag wird beim zuständigen Gewerbeamt oder der IHK gestellt. Die Behörde prüft persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse anhand von Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Kreditauskunft. Eine formale Sachkundeprüfung ist für die Erlaubnis selbst nicht erforderlich, jedoch müssen alle Erlaubnisinhaber und ihre unmittelbar mitwirkenden Angestellten alle drei Jahre 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Ein Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Erlaubnis gilt nach Erteilung bundesweit.
Ausgestellt von: Gewerbeamt / IHK
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
NationalJedes Unternehmen, das Arbeitnehmer gewerbsmäßig an andere Betriebe überlässt (Zeitarbeit oder Leiharbeit), benötigt eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung rechtswidrig und kann Bußgelder sowie die Zuordnung der Leiharbeitnehmer zum Entleiher zur Folge haben.Die Erlaubnis wird von einer der drei zuständigen Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg erteilt. Nachzuweisen sind unter anderem liquide Mittel von mindestens 15.000 Euro (bzw. 3.000 Euro je geplantem Leiharbeitnehmer), ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug. Die Erlaubnis wird zunächst auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahresverlängerungen kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.
Ausgestellt von: Bundesagentur für Arbeit
Reiseveranstalter - Insolvenzabsicherung und Registrierung
NationalReiseveranstalter und Vermittler verbundener Reiseleistungen müssen vor dem Verkauf von Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung nachweisen. Dies schützt die Zahlungen der Reisenden bei Insolvenz des Veranstalters. Die Pflicht beruht auf der EU-Pauschalreiserichtlinie, die im deutschen Reisevertragsrecht umgesetzt wurde.Veranstalter mit einem Jahresumsatz über 10 Millionen EUR bei Pauschalreisen müssen die Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) vornehmen. Kleinere Veranstalter können sich alternativ über eine private Insolvenzversicherung absichern. Sie müssen sich beim DRSF oder Ihrem Versicherer registrieren und den Kunden bei jeder Buchung einen Sicherungsschein aushändigen. Der Betrieb ohne ordnungsgemäße Insolvenzabsicherung ist strafbar.
Ausgestellt von: Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)
Telekommunikationsdienst - Anzeige bei BNetzA
NationalUnternehmen, die gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste anbieten (etwa Internetzugang, VoIP oder Mobilfunk-MVNO-Dienste), müssen dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzeigen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).Die Anzeige erfolgt über ein vorgeschriebenes Formular, das online über das Bundesportal oder per E-Mail eingereicht werden kann. Die Meldung muss Ihre Unternehmensdaten und eine Beschreibung der geplanten Dienste enthalten. Nummernunabhängige interpersonelle Dienste (wie E-Mail oder Messenger-Apps) sind seit Dezember 2021 von der Meldepflicht ausgenommen. Über die Registrierung behält die BNetzA den Überblick über den Telekommunikationsmarkt. Die Anzeige selbst ist gebührenfrei.
Ausgestellt von: Bundesnetzagentur
Handelsregister-Eintragung
RegionalKaufleute (e.K.), Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ins Handelsregister eintragen lassen. Das Register ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten (Registergerichten) geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über eingetragene Unternehmen enthält.Für die Eintragung sind notariell beglaubigte Unterlagen erforderlich, die der Notar elektronisch beim Registergericht einreicht. Die Kosten richten sich nach der Rechtsform: etwa 150-300 EUR an Gerichtsgebühren zuzüglich Notarkosten. Einzelkaufleute unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen sind nicht eintragungspflichtig, können sich aber freiwillig registrieren. Die Handelsregistereintragung ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung.
Ausgestellt von: Amtsgericht (Registergericht)