Erwerbsfischereischein
Berufsfischer und Aquakulturbetreiber in Deutschland benötigen einen Erwerbsfischereischein, um Fische, Krebse oder andere Wasserorganismen gewerblich zu fangen. Der Erwerbsfischereischein unterscheidet sich vom Fischereischein für Freizeitangler und wird durch das jeweilige Landesfischereigesetz geregelt. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder eine gleichwertige fischereiwissenschaftliche Ausbildung.
Der Antrag wird bei der unteren Fischereibehörde des Bundeslandes gestellt, nicht bei der Gemeindeverwaltung. Der Schein kann je nach Bundesland auf Lebenszeit oder befristet ausgestellt werden. Berufsfischer und ihre Helfer sind in ihrem zugewiesenen Fischereibezirk in der Regel von der Pflicht zum separaten Fischereierlaubnisschein befreit. Einige Länder verlangen zusätzlich den Nachweis eines Fischereipachtvertrags oder Fischereirechts für das jeweilige Gewässer.
Voraussetzungen
- Bestandene Fischerprüfung
- Nachweis der fachlichen Eignung (Ausbildung in Fischereiwirtschaft)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Ggf. Fischereipachtvertrag
Verfahren
- Antrag bei der unteren Fischereibehörde
- Gebühren: ca. 50-200 €
- Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen
- Verlängerung periodisch erforderlich