Aquakulturgenehmigung
Der Betrieb einer Aquakulturanlage in Deutschland, ob Fischzucht, Muschelkultur oder Zierfischzucht, erfordert eine Registrierung oder Genehmigung beim zuständigen Veterinäramt. Nach der Fischseuchenverordnung müssen alle Aquakulturbetriebe registriert werden. Für intensive Haltung mit hohen Besatzdichten ist stets eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich.
Das Veterinäramt prüft die Biosicherheitsmaßnahmen, die Wasserversorgung und die Abfallentsorgung der Anlage. Je nach Größe und Art des Betriebs können weitere Genehmigungen nach Wasserrecht, Baurecht oder Umweltverträglichkeitsrecht erforderlich sein. Die Genehmigung kann Auflagen zu Besatzdichte, Seuchenüberwachung und Abwassereinleitung enthalten. Neue Teich- oder Beckenanlagen zu genehmigen ist wegen Umweltschutzauflagen oft schwierig.
Voraussetzungen
- Wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzung
- Baugenehmigung für die Anlage
- Tierseuchenrechtliche Genehmigung
- Registrierung als Aquakulturbetrieb
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Veterinärbehörde (Registrierung)
- Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Wasserbehörde
- Gebühren: variabel
- Bearbeitungsdauer: 3-6 Monate