Fischerei und Aquakultur
2 Genehmigungen in Deutschland
Genehmigungen und Lizenzen für gewerbliche Fischerei, Aquakultur und Fischproduktunternehmen. Diese Kategorie umfasst Fischereilizenzen für Meeres- und Süßwasserbetrieb, Genehmigungen für Aquakulturanlagen, Biosicherheitspläne, Genehmigungen für Muschelproduktionsgebiete und Vorschriften für den Verkauf von Fisch und Meeresfrüchten. Unverzichtbar für alle, die in der Fischereiindustrie oder Fischzucht tätig sind.
Aquakulturgenehmigung
KommunalDer Betrieb einer Aquakulturanlage in Deutschland, ob Fischzucht, Muschelkultur oder Zierfischzucht, erfordert eine Registrierung oder Genehmigung beim zuständigen Veterinäramt. Nach der Fischseuchenverordnung müssen alle Aquakulturbetriebe registriert werden. Für intensive Haltung mit hohen Besatzdichten ist stets eine ausdrückliche Genehmigung erforderlich.Das Veterinäramt prüft die Biosicherheitsmaßnahmen, die Wasserversorgung und die Abfallentsorgung der Anlage. Je nach Größe und Art des Betriebs können weitere Genehmigungen nach Wasserrecht, Baurecht oder Umweltverträglichkeitsrecht erforderlich sein. Die Genehmigung kann Auflagen zu Besatzdichte, Seuchenüberwachung und Abwassereinleitung enthalten. Neue Teich- oder Beckenanlagen zu genehmigen ist wegen Umweltschutzauflagen oft schwierig.
Ausgestellt von: Veterinäramt / Untere Wasserbehörde
Erwerbsfischereischein
KommunalBerufsfischer und Aquakulturbetreiber in Deutschland benötigen einen Erwerbsfischereischein, um Fische, Krebse oder andere Wasserorganismen gewerblich zu fangen. Der Erwerbsfischereischein unterscheidet sich vom Fischereischein für Freizeitangler und wird durch das jeweilige Landesfischereigesetz geregelt. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder eine gleichwertige fischereiwissenschaftliche Ausbildung.Der Antrag wird bei der unteren Fischereibehörde des Bundeslandes gestellt, nicht bei der Gemeindeverwaltung. Der Schein kann je nach Bundesland auf Lebenszeit oder befristet ausgestellt werden. Berufsfischer und ihre Helfer sind in ihrem zugewiesenen Fischereibezirk in der Regel von der Pflicht zum separaten Fischereierlaubnisschein befreit. Einige Länder verlangen zusätzlich den Nachweis eines Fischereipachtvertrags oder Fischereirechts für das jeweilige Gewässer.
Ausgestellt von: Untere Fischereibehörde