Inkassoerlaubnis (Rechtsdienstleistungsregister)

Unternehmen, die Inkassodienstleistungen erbringen (außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen), müssen im Rechtsdienstleistungsregister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Ohne Registrierung ist die Einziehung von Forderungen für Dritte unzulässig.

Seit Januar 2025 ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Registrierung zuständig und hat die bisherigen Landesbehörden abgelöst. Sie müssen besondere theoretische und praktische Sachkunde im Inkassorecht, persönliche Zuverlässigkeit (einwandfreies Führungszeugnis) und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Das Register ist öffentlich einsehbar, sodass Auftraggeber und Schuldner die Berechtigung prüfen können. Die Registrierung umfasst auch verwandte Tätigkeiten wie Forderungskauf und Forderungsmanagement.

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis (theoretische und praktische Kenntnisse des Forderungseinzugs)
  • Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
  • Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 250.000 € pro Versicherungsfall)

Verfahren

  • Antrag beim zuständigen Amtsgericht
  • Gebühren: ca. 100-200 €
  • Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen