Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO
Wer gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Dies gilt für Hypothekenmakler, unabhängige Kreditberater und alle, die Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Gewerbebehörde erteilt. Voraussetzungen sind eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Bestimmte Berufsqualifikationen (aufgeführt in § 4 ImmVermV) werden anstelle der Prüfung anerkannt. Nach Erteilung der Erlaubnis ist die Eintragung im Vermittlerregister erforderlich. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr besteht.
Voraussetzungen
- Sachkundenachweis (IHK-Prüfung)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Eintragung im Vermittlerregister
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen IHK
- Gebühren: ca. 200-500 €
- Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen