Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO

Wer gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Dies gilt für Hypothekenmakler, unabhängige Kreditberater und alle, die Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Gewerbebehörde erteilt. Voraussetzungen sind eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Bestimmte Berufsqualifikationen (aufgeführt in § 4 ImmVermV) werden anstelle der Prüfung anerkannt. Nach Erteilung der Erlaubnis ist die Eintragung im Vermittlerregister erforderlich. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr besteht.

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis (IHK-Prüfung)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Eintragung im Vermittlerregister

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen IHK
  • Gebühren: ca. 200-500 €
  • Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen