Honorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO
Wer Kunden gegen Honorar zu Finanzanlagen berät (statt Provisionen von Produktanbietern zu erhalten), benötigt eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Gewerbeordnung. Anders als provisionsbasierte Vermittler nach § 34f dürfen Honorarberater keinerlei Zuwendungen von Fondsgesellschaften oder anderen Produktanbietern annehmen.
Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbeamt oder der IHK erteilt. Voraussetzungen sind eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Nach Erteilung der Erlaubnis ist die Eintragung im Vermittlerregister beim DIHK erforderlich. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr ist vorgeschrieben.
Voraussetzungen
- Sachkundenachweis (IHK-Prüfung Finanzanlagenfachmann/-frau)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Eintragung im Vermittlerregister der IHK
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen IHK
- Gebühren: ca. 200-500 €
- Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen