Honorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO

Wer Kunden gegen Honorar zu Finanzanlagen berät (statt Provisionen von Produktanbietern zu erhalten), benötigt eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Gewerbeordnung. Anders als provisionsbasierte Vermittler nach § 34f dürfen Honorarberater keinerlei Zuwendungen von Fondsgesellschaften oder anderen Produktanbietern annehmen.

Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbeamt oder der IHK erteilt. Voraussetzungen sind eine bestandene IHK-Sachkundeprüfung, persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Nach Erteilung der Erlaubnis ist die Eintragung im Vermittlerregister beim DIHK erforderlich. Eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr ist vorgeschrieben.

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis (IHK-Prüfung Finanzanlagenfachmann/-frau)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Eintragung im Vermittlerregister der IHK

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen IHK
  • Gebühren: ca. 200-500 €
  • Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen