Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Unternehmen, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen (Herstellung, Bearbeitung, Verwendung, Transport, Lagerung oder Verkauf), benötigen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies betrifft Abbruchunternehmen, Steinbruchbetriebe, Pyrotechnikhersteller und Firmen, die mit Sprengmitteln arbeiten.

Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, in der Regel der Bezirksregierung oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis der Fachkunde durch einen staatlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung, persönliche Zuverlässigkeit mittels Führungszeugnis, körperliche Eignung und ein nachgewiesenes Bedürfnis für den Umgang mit Explosivstoffen. Antragsteller müssen mindestens 21 Jahre alt sein, Ausnahmen sind ab 18 Jahren möglich. Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und legt fest, welche Stoffarten und Tätigkeiten abgedeckt sind.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
  • Fachkunde (Befähigungsschein oder Sprengberechtigungsschein)
  • Geeignete Lagerräume (Genehmigung der zuständigen Behörde)
  • Versicherungsschutz

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht oder Bergamt)
  • Gebühren: ca. 200-1.000 €
  • Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen