Erlaubnis zum Umgang mit brennbaren Stoffen
Betriebe, die große Mengen brennbarer Flüssigkeiten, Gase oder anderer Brennstoffe lagern oder handhaben, können in Deutschland eine Genehmigung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen. Für Lageranlagen mit mehr als 10.000 Litern entzündbarer Flüssigkeiten und Abfüllanlagen mit einem Durchsatz über 1.000 Liter pro Stunde besteht Erlaubnispflicht.
Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, je nach Art und Menge der Stoffe bei der Bezirksregierung oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Einzureichen sind technische Dokumentation der Lageranlage, Brandschutzmaßnahmen, Explosionsschutzdokument und eine Betriebsanweisung. Die Behörde kann ein Sachverständigengutachten verlangen. Die Anlagen unterliegen regelmäßigen Prüfungen und müssen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und brennbare Flüssigkeiten einhalten.
Voraussetzungen
- Genehmigung nach BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen
- Ggf. BImSchG-Genehmigung bei Überschreiten bestimmter Mengen
- Befähigte Person für Prüfung der Anlage
- Explosionsschutzdokument
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Überwachungsbehörde
- Gebühren: 100-2.000 € je nach Anlagengröße