Brennerei (Alkoholsteuererlaubnis)

Der Betrieb einer Brennerei in Deutschland erfordert eine Alkoholsteuererlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt. Seit 2018 gilt das Alkoholsteuergesetz (AlkStG), das das alte Branntweinmonopol abgelöst hat. Wer Spirituosen herstellt, ob aus Obst, Getreide oder anderen Rohstoffen, muss sich vor Produktionsbeginn als Steuerlagerinhaber registrieren.

Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt auf amtlichen Vordrucken gestellt und muss vor Baubeginn der Brennerei eingereicht werden. Der Regelsteuersatz beträgt 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Für kleine Brennereien (Abfindungsbrennereien und Verschlusskleinbrennereien) mit begrenzten Produktionsmengen gelten ermäßigte Sätze. Das Hauptzollamt kann die Betriebsräume und Herstellungsunterlagen kontrollieren. Monatliche Steueranmeldungen sind Pflicht.

Voraussetzungen

  • Steuerliche Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
  • Geeignete Brennanlage
  • Verschlusssicherung der Anlage (amtliche Verschlüsse)
  • Buchführung über Rohstoffe und Erzeugnisse

Verfahren

  • Antrag beim zuständigen Hauptzollamt
  • Besichtigung der Brennanlage
  • Gebühren: gering