Brauerei - Biersteuer-Erlaubnis
Wer in Deutschland gewerblich Bier brauen will, benötigt eine Biersteuer-Erlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt. Die Bierherstellung unterliegt der Biersteuer nach dem Biersteuergesetz (BierStG). Auch Hobbybrauer müssen den Braubeginn dem Zoll melden, allerdings sind die ersten 50 Hektoliter pro Jahr für den nicht-gewerblichen Eigenverbrauch steuerfrei.
Gewerbliche Brauereien müssen sich als Steuerlagerinhaber registrieren und eine Biersteuernummer beantragen. Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Kleinere unabhängige Brauereien mit einer Jahresproduktion unter 200.000 Hektolitern erhalten ermäßigte Steuersätze. Es sind Herstellungsaufzeichnungen zu führen und monatliche Steueranmeldungen beim Hauptzollamt abzugeben. Die Braustätte kann von Zollbeamten kontrolliert werden.
Voraussetzungen
- Steuerliche Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Geeignete Braustätte
- Aufzeichnungspflicht über Herstellung und Absatz
- Vorausabmeldung der Steuer
Verfahren
- Antrag beim zuständigen Hauptzollamt
- Gebühren: gering
- Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen