Fertigung und Produktion

6 Genehmigungen in Deutschland

Genehmigungen und Lizenzen für Fertigung, industrielle Produktion und spezialisiertes Handwerk. Diese Kategorie umfasst Genehmigungen für den Umgang mit chemischen Produkten, GVO-Betrieb, Holzlagerung, Denkmalpflege, Zahnprothetik-Herstellung, Festlandsockel-Erkundung und andere industrielle und handwerkliche Tätigkeiten. Wenn Ihr Unternehmen Waren herstellt, verarbeitet oder produziert, prüfen Sie hier die geltenden Genehmigungen und Umweltauflagen.

Brauerei - Biersteuer-Erlaubnis

National

Wer in Deutschland gewerblich Bier brauen will, benötigt eine Biersteuer-Erlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt. Die Bierherstellung unterliegt der Biersteuer nach dem Biersteuergesetz (BierStG). Auch Hobbybrauer müssen den Braubeginn dem Zoll melden, allerdings sind die ersten 50 Hektoliter pro Jahr für den nicht-gewerblichen Eigenverbrauch steuerfrei.Gewerbliche Brauereien müssen sich als Steuerlagerinhaber registrieren und eine Biersteuernummer beantragen. Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Kleinere unabhängige Brauereien mit einer Jahresproduktion unter 200.000 Hektolitern erhalten ermäßigte Steuersätze. Es sind Herstellungsaufzeichnungen zu führen und monatliche Steueranmeldungen beim Hauptzollamt abzugeben. Die Braustätte kann von Zollbeamten kontrolliert werden.

Ausgestellt von: Hauptzollamt

Brennerei (Alkoholsteuererlaubnis)

National

Der Betrieb einer Brennerei in Deutschland erfordert eine Alkoholsteuererlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt. Seit 2018 gilt das Alkoholsteuergesetz (AlkStG), das das alte Branntweinmonopol abgelöst hat. Wer Spirituosen herstellt, ob aus Obst, Getreide oder anderen Rohstoffen, muss sich vor Produktionsbeginn als Steuerlagerinhaber registrieren.Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt auf amtlichen Vordrucken gestellt und muss vor Baubeginn der Brennerei eingereicht werden. Der Regelsteuersatz beträgt 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Für kleine Brennereien (Abfindungsbrennereien und Verschlusskleinbrennereien) mit begrenzten Produktionsmengen gelten ermäßigte Sätze. Das Hauptzollamt kann die Betriebsräume und Herstellungsunterlagen kontrollieren. Monatliche Steueranmeldungen sind Pflicht.

Ausgestellt von: Hauptzollamt

Erlaubnis nach dem Chemikaliengesetz

Regional

Der Verkauf bestimmter gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische an private Endverbraucher erfordert in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV). Dies gilt für Stoffe mit bestimmten Gefahrenpiktogrammen, etwa giftige, ätzende oder krebserzeugende Produkte. Der Verkauf an gewerbliche Abnehmer erfordert lediglich eine Anzeige, keine vollständige Erlaubnis.Der Antrag wird bei der zuständigen Landesbehörde gestellt (meist Gewerbeaufsichtsamt oder Bezirksregierung). Der Antragsteller oder eine benannte verantwortliche Person muss Sachkunde nachweisen, in der Regel durch eine einschlägige Ausbildung in Chemie, Pharmazie oder einem vergleichbaren Bereich. Die Erlaubnis bezieht sich auf bestimmte Produktkategorien und kann Auflagen zur Lagerung, Dokumentation und Kundenidentifizierung enthalten. Apotheken sind von der Erlaubnispflicht befreit.

Ausgestellt von: Gewerbeaufsichtsamt / Bezirksregierung

Erlaubnis zum Umgang mit brennbaren Stoffen

Regional

Betriebe, die große Mengen brennbarer Flüssigkeiten, Gase oder anderer Brennstoffe lagern oder handhaben, können in Deutschland eine Genehmigung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen. Für Lageranlagen mit mehr als 10.000 Litern entzündbarer Flüssigkeiten und Abfüllanlagen mit einem Durchsatz über 1.000 Liter pro Stunde besteht Erlaubnispflicht.Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, je nach Art und Menge der Stoffe bei der Bezirksregierung oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Einzureichen sind technische Dokumentation der Lageranlage, Brandschutzmaßnahmen, Explosionsschutzdokument und eine Betriebsanweisung. Die Behörde kann ein Sachverständigengutachten verlangen. Die Anlagen unterliegen regelmäßigen Prüfungen und müssen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und brennbare Flüssigkeiten einhalten.

Ausgestellt von: Gewerbeaufsichtsamt / Überwachungsbehörde

Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen

Regional

Jeder Umgang mit radioaktiven Stoffen in Deutschland, ob Verwendung, Lagerung oder Bearbeitung, erfordert eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Dies betrifft medizinische Einrichtungen mit radioaktiven Quellen (z. B. Nuklearmedizin, Brachytherapie), industrielle Anwendungen (Radiographie, Messstrahler) und Forschungslabore. Tätigkeiten unterhalb der festgelegten Freigrenzen dürfen genehmigungsfrei ausgeübt werden.Der Antrag wird bei der Strahlenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Einzureichen sind ein Strahlenschutzplan, Angaben zum qualifizierten Strahlenschutzbeauftragten, Informationen zu den Stoffen und Tätigkeiten, Beschreibung der Räumlichkeiten und Abschirmmaßnahmen sowie ein Haftpflichtnachweis. Die Behörde besichtigt die Räumlichkeiten vor Erteilung der Genehmigung und führt laufende Überwachungen durch. Genehmigungen können Auflagen zu Dosisgrenzwerten, Entsorgung und Aufzeichnungspflichten enthalten.

Ausgestellt von: Landesstrahlenschutzbehörde

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Regional

Unternehmen, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen (Herstellung, Bearbeitung, Verwendung, Transport, Lagerung oder Verkauf), benötigen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies betrifft Abbruchunternehmen, Steinbruchbetriebe, Pyrotechnikhersteller und Firmen, die mit Sprengmitteln arbeiten.Der Antrag wird bei der zuständigen Behörde gestellt, in der Regel der Bezirksregierung oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis der Fachkunde durch einen staatlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung, persönliche Zuverlässigkeit mittels Führungszeugnis, körperliche Eignung und ein nachgewiesenes Bedürfnis für den Umgang mit Explosivstoffen. Antragsteller müssen mindestens 21 Jahre alt sein, Ausnahmen sind ab 18 Jahren möglich. Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und legt fest, welche Stoffarten und Tätigkeiten abgedeckt sind.

Ausgestellt von: Gewerbeaufsichtsamt / Bergamt