Tankstellenbetrieb - Genehmigung
Der Betrieb einer Tankstelle erfordert neben der Gewerbeanmeldung mehrere Genehmigungen. Sie benötigen eine Baugenehmigung für die Anlage, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, da die Kraftstofflagerung Grundwassergefährdungen bergen kann.
Die zuständigen Behörden (Bauamt, Umweltamt, Wasserbehörde) prüfen Ihre Planungen hinsichtlich Explosionsschutz, Gasrückführungssystemen, Tanksicherheit und Auffangvorrichtungen. Kraftstofftanks und Zapfanlagen müssen technische Sicherheitsstandards erfüllen und regelmäßig von autorisierten Stellen wie dem TÜV geprüft werden. Außerdem müssen Sie die 21. BImSchV einhalten, die Kohlenwasserstoffemissionen beim Kraftstoffumschlag begrenzt, und ein Betriebstagebuch mit Prüfungen und Wartungen führen.
Voraussetzungen
- Baugenehmigung für die Tankstellenanlage
- Anzeige oder Genehmigung nach BImSchG (AwSV-Anlage)
- Wasserrechtliche Anforderungen (Grundwasserschutz)
- Explosionsschutzdokument
- Sachkundiger Betrieb (TÜV-Prüfung der Anlage)
Verfahren
- Baugenehmigung beim Bauordnungsamt
- BImSchG-Anzeige oder -Genehmigung
- Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Wasserbehörde
- Gebühren: variabel (mehrere tausend Euro)