Reisegewerbekarte
Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung Waren anbietet, Bestellungen aufsucht oder Dienstleistungen erbringt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Dies gilt für Marktbeschicker, Schausteller, Hausierer und mobile Dienstleister, die außerhalb einer festen Betriebsstätte tätig sind.
Die Karte wird beim Gewerbeamt am Wohnort beantragt und gilt bundesweit. Sie wird nach Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit ausgestellt, einschließlich Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug. Bestimmte Tätigkeiten sind von der Kartenpflicht befreit, etwa der Vertrieb von Zeitungen oder der Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte auf Märkten. Die Karte ist bei der Gewerbeausübung mitzuführen und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.
Voraussetzungen und Kosten
- Personalausweis oder Reisepass
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Gebühren: ca. 20-150 € je nach Gemeinde
- Gültigkeitsdauer: unbefristet
- Die Reisegewerbekarte ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen