Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme jeder gewerblichen Tätigkeit in Deutschland erfordert eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Dies gilt für Einzelhandel, Gastronomie, Produktion, Dienstleistungen und alle sonstigen auf Gewinn ausgerichteten Geschäftstätigkeiten. Freie Berufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten) und Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) sind ausgenommen. Die Anmeldung muss vor oder bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Die Anmeldung kann online, persönlich oder postalisch beim Gewerbeamt der Gemeinde des Betriebssitzes erfolgen. Erforderlich sind ein gültiger Ausweis und bei Kapitalgesellschaften ein Handelsregisterauszug. Die Gebühr beträgt in der Regel 20-65 Euro. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die IHK oder HWK, die Gewerbeaufsicht und das Statistische Amt. Die Gewerbeanmeldung ist selbst keine Genehmigung, sondern Voraussetzung für den Erwerb weiterer erforderlicher Erlaubnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
  • Ggf. Genehmigung oder Erlaubnis für genehmigungspflichtige Gewerbe

Kosten und Fristen

  • Gebühren: 10-65 € je nach Gemeinde
  • Sofortige Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen
  • Automatische Weiterleitung an Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft und Statistisches Landesamt
  • Bei Änderungen (z. B. Umzug, Geschäftszweck) ist eine Gewerbeummeldung erforderlich