Einzelhandel

9 Genehmigungen in Deutschland

Genehmigungen und Registrierungen für Einzelhandelsunternehmen, Geschäfte und gewerbliche Dienstleistungen. Diese breite Kategorie umfasst Lizenzen für den Verkauf regulierter Waren, Sicherheitsdienste, Immobilienagenturen, Versicherungsvermittlung, Privatermittlung, Antiquitätenhandel und viele andere gewerbliche Tätigkeiten. Wenn Ihr Unternehmen Produkte verkauft oder gewerbliche Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, prüfen Sie hier die geltenden Genehmigungen.

Automatenaufstellererlaubnis

Kommunal

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellt, benötigt eine Automatenaufstellererlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis gilt für den Aufsteller, nicht für den Standort. Es dürfen nur Geräte betrieben werden, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist.Der Antrag wird beim Ordnungs- oder Gewerbeamt gestellt. Voraussetzungen sind ein Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, eine IHK-Unterrichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel und ein Sozialkonzept einer anerkannten Einrichtung. Für jeden Automaten ist zusätzlich eine standortbezogene Aufstellerlaubnis der jeweiligen Gemeinde erforderlich. Die Erlaubnis ist in der Regel unbefristet, kann aber bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen werden.

Ausgestellt von: Ordnungsamt

Gewerbeanmeldung

Kommunal

Die Aufnahme jeder gewerblichen Tätigkeit in Deutschland erfordert eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Dies gilt für Einzelhandel, Gastronomie, Produktion, Dienstleistungen und alle sonstigen auf Gewinn ausgerichteten Geschäftstätigkeiten. Freie Berufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten) und Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft) sind ausgenommen. Die Anmeldung muss vor oder bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.Die Anmeldung kann online, persönlich oder postalisch beim Gewerbeamt der Gemeinde des Betriebssitzes erfolgen. Erforderlich sind ein gültiger Ausweis und bei Kapitalgesellschaften ein Handelsregisterauszug. Die Gebühr beträgt in der Regel 20-65 Euro. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die IHK oder HWK, die Gewerbeaufsicht und das Statistische Amt. Die Gewerbeanmeldung ist selbst keine Genehmigung, sondern Voraussetzung für den Erwerb weiterer erforderlicher Erlaubnisse.

Ausgestellt von: Gewerbeamt

Kfz-Handel - Gewerbeanmeldung und Zulassungsrecht

Kommunal

Der gewerbliche Handel mit Kraftfahrzeugen erfordert eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Kfz-Handel ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 Gewerbeordnung, weshalb die Behörde die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers prüft.Sie müssen ein Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Händler unterliegen Verbraucherschutzvorschriften, darunter einer gesetzlichen Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr bei Gebrauchtwagenverkäufen an Verbraucher. Bei Bargeldtransaktionen über bestimmten Schwellenwerten greifen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Wer mit Altfahrzeugen umgeht, muss zusätzlich die Altfahrzeug-Verordnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung beachten.

Ausgestellt von: Gewerbeamt

Pfandleiherlaubnis

Kommunal

Wer ein Pfandleihgeschäft betreiben möchte (Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung beweglicher Sachen), benötigt eine Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung. Die Erlaubnis gilt sowohl für Pfandleiher als auch für Pfandvermittler.Der Antrag wird bei der zuständigen Gewerbebehörde gestellt, die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse prüft. Erforderliche Unterlagen sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und der Nachweis einer Versicherung für die Pfandgegenstände. Die Erlaubnis gilt bundesweit. Sie müssen die Pfandleiherverordnung einhalten, die eine detaillierte Buchführung über jede Pfandtransaktion, den Aushang der Verordnung in den Geschäftsräumen sowie Regeln zu Zinssätzen und Aufbewahrungspflichten für Pfandgüter vorschreibt.

Ausgestellt von: Gewerbeamt

Reisegewerbekarte

Kommunal

Wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung Waren anbietet, Bestellungen aufsucht oder Dienstleistungen erbringt, benötigt eine Reisegewerbekarte. Dies gilt für Marktbeschicker, Schausteller, Hausierer und mobile Dienstleister, die außerhalb einer festen Betriebsstätte tätig sind.Die Karte wird beim Gewerbeamt am Wohnort beantragt und gilt bundesweit. Sie wird nach Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit ausgestellt, einschließlich Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug. Bestimmte Tätigkeiten sind von der Kartenpflicht befreit, etwa der Vertrieb von Zeitungen oder der Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte auf Märkten. Die Karte ist bei der Gewerbeausübung mitzuführen und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.

Ausgestellt von: Ordnungsamt

Tankstellenbetrieb - Genehmigung

Kommunal

Der Betrieb einer Tankstelle erfordert neben der Gewerbeanmeldung mehrere Genehmigungen. Sie benötigen eine Baugenehmigung für die Anlage, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, da die Kraftstofflagerung Grundwassergefährdungen bergen kann.Die zuständigen Behörden (Bauamt, Umweltamt, Wasserbehörde) prüfen Ihre Planungen hinsichtlich Explosionsschutz, Gasrückführungssystemen, Tanksicherheit und Auffangvorrichtungen. Kraftstofftanks und Zapfanlagen müssen technische Sicherheitsstandards erfüllen und regelmäßig von autorisierten Stellen wie dem TÜV geprüft werden. Außerdem müssen Sie die 21. BImSchV einhalten, die Kohlenwasserstoffemissionen beim Kraftstoffumschlag begrenzt, und ein Betriebstagebuch mit Prüfungen und Wartungen führen.

Ausgestellt von: Bauordnungsamt / Immissionsschutzbehörde

Versteigerererlaubnis

Kommunal

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigert, benötigt eine Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung. Dies gilt für Auktionshäuser, Kunstversteigerer und Online-Auktionsunternehmen, die Waren im Auftrag Dritter versteigern. Öffentlich bestellte Versteigerer und bestimmte branchenspezifische Versteigerungen (z. B. landwirtschaftliche Warenversteigerungen) sind ausgenommen.Der Antrag wird bei der zuständigen Gewerbebehörde gestellt. Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, keine einschlägigen Verurteilungen in den letzten fünf Jahren) und geordnete Vermögensverhältnisse. Bei Fehlen von Versagungsgründen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erlaubnis. Besonders sachkundige Versteigerer können zusätzlich die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 34b Abs. 5 GewO beantragen.

Ausgestellt von: Gewerbeamt

Waffenhandelserlaubnis

Kommunal

Unternehmen, die gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, instand setzen, bearbeiten oder damit Handel treiben, benötigen eine Waffenhandelserlaubnis nach dem Waffengesetz. Dies gilt für Waffengeschäfte, Büchsenmacher, Munitionshändler und Waffenimporteure.Der Antrag wird bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises gestellt. Die Behörde prüft zunächst Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Eignung und meldet Sie dann zur Waffenfachkundeprüfung bei der IHK an. Die Prüfung umfasst Waffenrecht, Ballistik, Handhabungssicherheit und einschlägige Vorschriften. Eingetragene Büchsenmachermeister mit Handwerksrolleneintrag sind von der Prüfung befreit. Ihre Geschäftsräume müssen Sicherheitsanforderungen für die Waffenaufbewahrung erfüllen, und Sie müssen alle Transaktionen detailliert in einem Waffenbuch dokumentieren.

Ausgestellt von: Waffenbehörde (Kreisordnungsbehörde)

Tabakwarenhandelserlaubnis

National

Der Einzelhandel mit Tabakwaren unterliegt dem Tabaksteuergesetz. Wer Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer EU-Mitgliedstaaten bezieht oder ein Steuerlager für unversteuerte Tabakwaren betreibt, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamtes.Beim normalen Inlandseinzelhandel (Verkauf bereits versteuerter Ware mit deutschen Steuerzeichen) erfolgt die übliche Gewerbeanmeldung unter Beachtung der Vorschriften zur Produktpräsentation: Tabakverpackungen müssen versiegelt und Steuerzeichen unversehrt bleiben. Es gelten strenge Jugendschutzvorschriften, darunter ein Verkaufsverbot an Minderjährige und Auflagen für die Aufstellung von Automaten. Darüber hinaus regeln Werbeverbote und Präsentationsbeschränkungen nach der Tabakproduktrichtlinie (TPD2), wie Tabakwaren im Einzelhandel dargestellt und beworben werden dürfen.

Ausgestellt von: Hauptzollamt