Anerkennung als Ausbildungsstätte (BBiG)

Jeder Betrieb, der im dualen System ausbilden möchte, muss als Ausbildungsstätte nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt sein. Sowohl der Betrieb als auch die benannte Ausbildungsperson müssen Eignungsanforderungen erfüllen, die von der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) geprüft werden.

Der Betrieb muss über die notwendige Ausstattung und Arbeitsabläufe verfügen, um die Ausbildungsinhalte abzudecken. Die Ausbildungsperson benötigt die fachliche Qualifikation und muss die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) bestanden haben. Der Antrag wird bei der zuständigen Kammer gestellt, die einen Ausbildungsberater zur Eignungsprüfung entsendet. Nach Anerkennung wird der Betrieb in das Verzeichnis der Ausbildungsstätten eingetragen.

Voraussetzungen

  • Eignung der Ausbildungsstätte (Ausstattung, Organisation)
  • Persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders (AEVO, Ausbildereignungsverordnung)
  • Ausbildungsrahmenplan für den jeweiligen Beruf

Verfahren

  • Feststellung der Eignung durch IHK oder HWK
  • Eintragung des Ausbildungsvertrags
  • Gebühren: gering (Vertragseintragung ca. 20-50 €)