Handwerkskarte (Eintragung in die Handwerksrolle)
Die Handwerkskarte ist das offizielle Ausweisdokument, das Ihre Handwerkskammer nach der Eintragung in die Handwerksrolle ausstellt. Sie dient als Nachweis, dass Sie ein eingetragener Handwerksbetrieb sind, und wird häufig bei Kunden, Lieferanten oder öffentlichen Ausschreibungen verlangt.
Sie erhalten die Handwerkskarte automatisch nach Bestätigung Ihrer Eintragung in die Handwerksrolle. Die Karte enthält Ihre Betriebsdaten und das eingetragene Handwerk. Bei Änderungen Ihrer Betriebsdaten muss sie aktualisiert, bei Betriebsaufgabe zurückgegeben werden.
Voraussetzungen
- Meisterprüfung: Bestehen der Meisterprüfung im jeweiligen Handwerk (oder Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO)
- Gleichwertige Qualifikation: EU/EWR-Berufsqualifikation, Ingenieur-/Technikerabschluss mit 6 Jahren Berufserfahrung, oder Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
- EU-Bürger: Anerkennung von Berufsqualifikationen nach EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer
- Bearbeitungsdauer: ca. 2-4 Wochen
- Eintragungsgebühr: ca. 100-200 €
- Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer mit jährlichem Beitrag