Genehmigung für Werbeanlagen (Schilder, Leuchtreklame)
Die Anbringung von Werbeschildern, Leuchtreklamen oder sonstigen Werbeanlagen an Gebäuden oder auf Grundstücken in Deutschland erfordert in der Regel eine Baugenehmigung des Bauordnungsamts. Dies gilt für Schilder, Neonreklamen, Plakatwände, Projektionen und freistehende Werbesäulen, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Kleine Schilder unter 0,5 Quadratmetern und temporäre Werbung sind in der Regel genehmigungsfrei.
Der Bauantrag muss Zeichnungen mit Maßen, Position und Gestaltung der Anlage enthalten. Die Behörde prüft die Vereinbarkeit mit der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und einer eventuell vorhandenen Gestaltungssatzung der Gemeinde. In Schutzgebieten oder in der Nähe von Baudenkmälern kann eine zusätzliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Die Verkehrssicherheit wird ebenfalls berücksichtigt, insbesondere bei beleuchteten Anlagen in Straßennähe. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen.
Voraussetzungen
- Bauantrag oder Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Einhaltung der Gestaltungssatzung der Gemeinde
- Standsicherheitsnachweis bei großen Anlagen
- Ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Verfahren
- Bauantrag beim Bauordnungsamt
- Gebühren: 50-500 € je nach Größe und Gemeinde