Energieausweis-Ausstellung (Energieberater)
Fachleute, die in Deutschland Energieausweise für Gebäude ausstellen möchten, müssen die Qualifikationsanforderungen nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Architekten, Ingenieure in baubezogenen Fachrichtungen (Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik) sowie qualifizierte Handwerker mit zusätzlicher Weiterbildung in der Energieberatung.
Für die Aufnahme in die dena-Expertenliste und das Angebot geförderter Energieberatung ist eine Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) erforderlich. Dafür sind Qualifikationsnachweise, eine Berufshaftpflichtversicherung und regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen. Seit 2024 berechtigt auch das Bestehen einer Qualifikationsprüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Ausstellung von Energieausweisen. Die dena-Registrierung ist mit einer Jahresgebühr und stichprobenartigen Qualitätskontrollen verbunden.
Voraussetzungen
- Berufsqualifikation (Architekt, Ingenieur oder Handwerksmeister)
- Zusatzqualifikation Energieberatung
- Für Fördermittel-Beratung: Eintragung in dena-Energieeffizienz-Expertenliste
- Regelmäßige Fortbildung
Verfahren
- Nachweis der Qualifikation bei der dena
- Online-Registrierung
- Jährliche Gebühr: ca. 200-500 €