Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Jede Maßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude oder Baudenkmal in Deutschland erfordert eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies umfasst Änderungen an Außen- und Innenbereich, Sanierungen, Erweiterungen, Abrisse und Nutzungsänderungen, die die historische Substanz betreffen. Selbst die Installation von Solaranlagen oder der Austausch von Fenstern an einem geschützten Gebäude ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Der Antrag wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde gestellt, die meist der Kreis- oder Gemeindeverwaltung angehört. Einzureichen sind Lagepläne, Bauzeichnungen, Fotos und eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen. Die Behörde stimmt sich mit dem Landesamt für Denkmalpflege ab. Arbeiten ohne Genehmigung können Bußgelder, strafrechtliche Folgen und Rückbauanordnungen nach sich ziehen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz.
Voraussetzungen
- Antrag mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Denkmalverträglichkeitsprüfung
- Ggf. Gutachten eines Restaurators
- Abstimmung mit Landesamt für Denkmalpflege
Verfahren
- Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde
- Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege
- Gebühren: ca. 50-500 €
- Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen