Bodenabbaugenehmigung

Der Abbau von Sand, Kies, Ton, Torf oder Gestein in Deutschland erfordert eine Bodenabbaugenehmigung. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, da jedes Land eigene Regelungen zum Bodenabbau hat. Grundsätzlich ist der Abbau oberhalb bestimmter Schwellenwerte (häufig ab 30 Quadratmeter Fläche) genehmigungspflichtig. Großvorhaben über 10 Hektar erfordern zusätzlich eine raumordnerische Prüfung.

Der Antrag wird bei der Kreis- oder Landkreisverwaltung gestellt, die sich mit Umwelt-, Wasser- und Naturschutzbehörden abstimmt. Geprüft wird die Vereinbarkeit mit Naturschutz, Gewässerschutz und Bauleitplanung. Genehmigungen enthalten in der Regel Auflagen zu Abbautiefe, Rekultivierung, Lärmschutz und Betriebszeiten. Neue Abbaustätten zu genehmigen wird aufgrund umweltrechtlicher Einschränkungen zunehmend schwieriger.

Voraussetzungen

  • Abbauplan mit Rekultivierungskonzept
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Nachweis der Sicherheitsleistung für Rekultivierung
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers

Verfahren

  • Antrag bei der unteren Naturschutz- oder Bergbehörde
  • Gebühren: ab 500 €
  • Bearbeitungsdauer: 3-12 Monate