Baugenehmigung im Anbauverbotsbereich von Straßen
Bauvorhaben in der Nähe von Bundesfernstraßen und Autobahnen erfordern in Deutschland eine Befreiung vom Anbauverbot nach § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen im Abstand von 40 Metern zu Autobahnen und 20 Metern zu Bundesstraßen keine baulichen Anlagen errichtet werden. Auch darüber hinaus ist im Bereich von 100 Metern (Autobahn) bzw. 40 Metern (Bundesstraße) die Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich.
Der Antrag wird über das zuständige Bauamt gestellt, das sich mit der Straßenbauverwaltung (Fernstraßen-Bundesamt oder Landesstraßenbehörde) abstimmt. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn das Vorhaben die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss oder geplante Straßenerweiterungen beeinträchtigt. Reagiert die Straßenbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt.
Voraussetzungen
- Zustimmungsantrag bei der Straßenbaubehörde
- Lageplan mit Abständen zur Straße
- Nachweis der Verkehrssicherheit
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Straßenbaubehörde (parallel zum Bauantrag)
- Gebühren: 50-300 €