Baugenehmigung

Die meisten Bauvorhaben in Deutschland erfordern eine Baugenehmigung des zuständigen Bauordnungsamts. Dies gilt für Neubauten, Anbauten, größere Sanierungen und Nutzungsänderungen. Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Innenumbauten können je nach Landesbauordnung genehmigungsfrei sein. Da Baurecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Anforderungen in den 16 Bundesländern.

Der Bauantrag wird mit Bauzeichnungen, Statikberechnungen, Lageplänen und Fachgutachten (Brandschutz, Energieeffizienz) eingereicht. Die Behörde prüft die Vereinbarkeit mit der Bauordnung, dem Bebauungsplan und den Nachbarinteressen. Für übliche Wohnbauten gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit einer Bearbeitungszeit von 1-3 Monaten. Das Vollverfahren für größere oder komplexere Vorhaben kann bis zu 6 Monate dauern. Die Gebühren richten sich nach den Baukosten und variieren je nach Gemeinde.

Antragsunterlagen

  • Bauantrag (formgebundener Antrag)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung
  • Lageplan im Maßstab 1:500 (vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)
  • Wärmeschutznachweis nach GEG
  • Brandschutzkonzept
  • Entwässerungsplanung

Verfahren und Kosten

  • Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
  • Bearbeitungsdauer: 1-3 Monate (vereinfachtes Verfahren) bis 6+ Monate (Vollverfahren)
  • Gebühren: 0,5-1 % der Bausumme (je nach Landesbaugebührenordnung)
  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird
  • Nachbarbeteiligung bei grenznahen Vorhaben