Asbestarbeiten - Anzeige und Sachkunde

Unternehmen, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien durchführen, benötigen einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 und müssen jedes Projekt bei der Behörde anzeigen. Der Sachkundenachweis wird durch einen behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung erworben. Je nach Umfang gelten unterschiedliche Lehrgangsstufen: Anlage 4C für kleinere Arbeiten an Asbestzementprodukten, Anlage 3 für umfangreiche Sanierungsprojekte.

Jedes Asbestprojekt muss mindestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden. Die Anzeige umfasst den Arbeitsumfang, die Schutzmaßnahmen und das Entsorgungskonzept. Der Sachkundenachweis gilt sechs Jahre und muss durch einen anerkannten Fortbildungslehrgang erneuert werden.

Voraussetzungen

  • Sachkundelehrgang nach TRGS 519 (Anlage 3 oder 4)
  • Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt spätestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn
  • Arbeitsplan mit Schutzmaßnahmen
  • Zulassung als Fachbetrieb für Abbruch-/Sanierungsarbeiten

Verfahren

  • Sachkundelehrgang bei zugelassener Stelle
  • Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt
  • Kursgebühren: ca. 500-1.500 €