Abbruchgenehmigung

In den meisten Bundesländern ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich, bevor Gebäude oder bauliche Anlagen abgerissen werden dürfen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Landesbauordnung, aber grundsätzlich ist der Abriss von Gebäuden oberhalb einer bestimmten Größe (häufig 300 Kubikmeter) genehmigungspflichtig. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist immer eine Genehmigung nötig.

Der Antrag wird beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt. Einzureichen sind in der Regel Lagepläne, eine Beschreibung des Abbruchverfahrens und Nachweise zur Entsorgung. Die Gebühren liegen je nach Umfang zwischen etwa 100 und 2.000 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen, die Genehmigung gilt in der Regel drei Jahre.

Voraussetzungen

  • Standsicherheitsnachweis bzw. Abbruchkonzept
  • Schadstoffgutachten (insbesondere Asbest)
  • Nachweis der fachgerechten Entsorgung des Abbruchmaterials
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

Verfahren

  • Antrag oder Anzeige beim Bauordnungsamt
  • Bearbeitungsdauer: 2-6 Wochen
  • Gebühren: ca. 50-500 €